Vor-Ort-Beratung
Die Beratung zur sparsamen und rationellen Energieanwendung in Wohngebäuden ("Vor-Ort-Beratung") ist eine wichtige Hilfe
für alle Haus- und Wohnungseigentümer, die bereit sind, für Energieeinsparung und Umweltschutz Geld insbesondere in
Wärmedämmung, den Austausch ihrer Heizungsanlage und in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu investieren.
Bei einer Vor-Ort-Beratung wird der energetische Zustand Ihrer Immobilie bestimmt. Anhand einer Energiebilanz und einer
Schwachstellenanalyse werden Sanierungsvorschläge erarbeitet und Ihnen erläutert. Analysiert werden weiterhin die
Gebäudehülle mit Türen, Fenstern, Außenwänden und Dach. Eine Kosten-Nutzen-Betrachtung belegt, welche Einsparungen
durch geeignete Maßnahmen erreicht werden können. Sie erhalten wertvolle Hinweise zu wirtschaftlich sinnvollen
Einsparmaßnahmen. Eine Vor-Ort-Beratung ist unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig.
Eine detaillierte und arbeitsaufwendige Beratung durch hochqualifizierte Spezialisten gibt es
nicht umsonst. Da eine vernünftige und sparsame Energieanwendung aber auch im gesamtgesell-
schaftlichen Interesse liegt, beteiligt sich der Staat mit einem Zuschuss an den Beratungs-
kosten. Förderfähig ist die Beratung nur, wenn sie sich umfassend auf den baulichen Wärme-
schutz, die Heizungsanlagen-Technik sowie die Nutzung erneuerbarer Energien bezieht.
Weitere Förder-Voraussetzungen sind, dass die Gebäude, auf die sich die Beratung beziehen soll,
- im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befindet,
- bis zum 31.01.2002 muss der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet worden
sein,
Art und Umfang der Zuwendung
Der Zuschuss zur Vor-Ort-Beratung wird entsprechend als nicht rückzahlbarer Festbetrag an den
antragstellenden Berater als Projektförderung ausgezahlt.
Genaue Hinweise entnehmen sie bitte der Internetseite des BAFA.
Schwerpunkte des Beratungsberichtes
- Grunddaten des Gebäudes,
- energetischer Ist-Zustand von Gebäude und Heizungsanlage,
- die energetischen Schwachstellen,
- die Warmwasserbereitung,
- Vorschläge zu Energiespar-Maßnahmen (mindestens zwei, jeweils mit Angabe
der Kosten, evtl. unter Berücksichtigung der Eigenleistung),
- Möglichkeit zum Einsatz erneuerbarer Energien,
- einen Vergleich des Energiebedarfs im Ist-Zustand mit dem Energiebedarf
nach Durchführung der vorgeschlagenen Energiespar-Maßnahmen,
- einen Vergleich der Schadstoff-Emmissionsraten (Kohlendioxid und Stickstoff)
im Ist-Zustand mit den Emissionsraten nach Durchführung der vorgeschlagenen
Energiespar-Maßnahmen,
- die Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Energiespar-Maßnahmen in nachvoll-
ziehbarer Form , sodass der Beratene später die Wirtschaftlichkeitsberechnung
selbständig an aktuelle Preisentwicklungen anpassen kann,
- einen differenzierten Tabellenteil mit Darstellung der wichtigsten Ergebnisse der
Datenerhebung und deren Auswertung sowie
- eine allgemeinverständliche Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse
(Empfehlungen).
- Weiterhin erhalten Sie Tipps zu aktuellen Förderprogrammen (KfW, ... ).
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Die Energiespar-Beratung kann als Grundlage für den Nachweis
für die kfw Bankengruppe (Energieeffizient Sanieren) dienen.
© 2021 by Dipl.-Ing. (FH) Michael Rink